Unser Denken
Wir setzen uns unter Gewährleistung einer wirtschaftlichen, verlässlichen und zugleich umweltverträglichen Energieversorgung mit Beginn unserer unternehmerischen Tätigkeit für den Ausbau der Windenergie und den Erneuerbaren Energien ein. Als Agrowea versuchen wir stets, unseren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und Gelingen der Energiewende zu leisten.
Bürgerwindparks unterstützen durch die Erzeugung umweltfreundlichen Stroms nicht nur den Klimaschutz, sondern gehen einher mit der allgemeinen Stärkung des klassischen ländlichen Raums.
Unser Grundgedanke zur Umsetzung von Bürgerwindparks ist, Kommunen, Wirtschaft und Bürgern vor Ort die Möglichkeit einer fairen Beteiligung an Windenergieanlagen und damit an den Erneuerbaren Energien insgesamt einzuräumen. Hierfür werden regional ansässige Betreibergesellschaften gegründet, welche die wesentlichen Eckpfeiler im Konzept eines Bürgerwindparks darstellen.
Durch die von unserer Seite stets vorrangige Beauftragung regionaler Partnerunternehmen z. B. für den Wegebau, der Verlegung von Kabeltrassen, der Finanzierung durch ortsansässige Banken etc. verbleibt die Wertschöpfung zu einem großen Teil in der Region. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, den ländlichen Raum abseits der Landwirtschaft
für ArbeitnehmerInnen auch zukünftig attraktiv zu halten.
Unser Bürgerwindparkmodell
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Schritt 1: Gründung der Windpark Planungsgesellschaft mbH mit den Grundeigentümern
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Entwicklung von Vorrangflächen bis zur Ausweisung im RROP / FNP
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Planung bis zur Baugenehmigung (Gutachtenerstellung, Bauantragstellung, Ausarbeitung der Beteiligungsmodelle, etc.)
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Schritt 2: Gründung der Betreibergesellschaften als GmbH & Co. KG
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Betrieb der Windenergieanlagen (technische und kaufmännische Betriebsführung)
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Bürgerwindparkgesellschaft, Grundeigentümergesellschaft, agrowea etc.
Schritt 1: Gründung der Windpark Planungsgesellschaft mbH mit den Grundeigentümern
- Entwicklung von Vorrangflächen bis zur Ausweisung im RROP / FNP
- Planung bis zur Baugenehmigung (Gutachtenerstellung, Bauantragstellung, Ausarbeitung der Beteiligungsmodelle, etc.)
Schritt 2: Gründung der Betreibergesellschaften als GmbH & Co. KG
- Betrieb der Windenergieanlagen (technische und kaufmännische Betriebsführung)
- Bürgerwindparkgesellschaft, Grundeigentümergesellschaft, agrowea etc.
- Die GmbH haftet mit dem Stammkapital
- Die Grundeigentümer können ebenfalls Geschäftsführer stellen
- Bis zur Ausweisung im RROP trägt die Agrowea das Planungsrisiko
- Die GmbH handelt durch ihre Geschäftsführer
- Private Grundeigentümer als Gesellschafter
- Gemeinde und/oder Verbandsgemeinde als Gesellschafter
- Agrowea und strategische Partner